Fahrdienste
Krankenfahrdienst / Kostenübernahme durch Krankenkasse
- Pflegegrad 4 und 5
- Pflegegrad 3 und Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen AG oder Bl oder H
- Hin- und Rückfahrt zur voll-/teilstationärer Behandlung
- Vor-/nachstationäre Behandlung
Wichtig: für jede Fahrt wird eine “Verordnung zur Krankenbeförderung” benötigt
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen als Leistung zur Mobilität gem. SGB IX
- Die Beförderung dient ausschließlich dem Ziel der Sozialen Teilhabe
- Leistungsberechtigt sind Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
(Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG)
- Gehbehinderte Menschen mit gleichzeitiger seelischer oder geistiger Behinderung
(Merkzeichen G,H und/oder B)
Menschen mit vergleichbar schwerbewiegenden Behinderungen
- 600 km pro Kalenderjahr
- Antrag muss beim Märkischen Kreis gestellt werden
- Je nach Einkommenslage wird ein Eigenanteil berechnet
Einkaufsfahrdienst nach § 45a SGB IX
- Individuelle Hilfe im Rahmen der Nutzung des Entlastungsbetrages
- Begleitung beim Einkauf
- Rezepte/Mediekamente abholen
- Fahrten für Sie oder mit Ihnen zu Behörden
- Direkte Abrechnung mit den Pflegekassen