Fahrdienste

Krankenfahrdienst / Kostenübernahme durch Krankenkasse

-       Pflegegrad 4 und 5

-       Pflegegrad 3 und Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis

-       Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen AG oder Bl oder H

-       Hin- und Rückfahrt zur voll-/teilstationärer Behandlung

-       Vor-/nachstationäre Behandlung

        Wichtig: für jede Fahrt wird eine “Verordnung zur Krankenbeförderung” benötigt

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen als Leistung zur Mobilität gem. SGB IX

-      Die Beförderung dient ausschließlich dem Ziel der Sozialen Teilhabe

-      Leistungsberechtigt sind Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung

        (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG) 

-      Gehbehinderte Menschen mit gleichzeitiger seelischer oder geistiger Behinderung

       (Merkzeichen G,H und/oder B)

        Menschen mit vergleichbar schwerbewiegenden Behinderungen

-       600 km pro Kalenderjahr

-       Antrag muss beim Märkischen Kreis gestellt werden

-       Je nach Einkommenslage wird ein Eigenanteil berechnet

Einkaufsfahrdienst nach § 45a SGB IX

-       Individuelle Hilfe im Rahmen der Nutzung des Entlastungsbetrages

-       Begleitung beim Einkauf

-       Rezepte/Mediekamente abholen

-       Fahrten für Sie oder mit Ihnen zu Behörden

-       Direkte Abrechnung mit den Pflegekassen